Legalisierung von Dokumenten

Viele ausländische Behörden verlangen legalisierte Dokumente, bevor Sie im entsprechenden Land Geschäfte abwickeln können. In jedem Land gelten je nach Dokumententyp und dessen Verwendungszweck eigene Legalisierungsregeln. Eine ausländische Behörde kann zum Beispiel verlangen, dass Ihr Dokument notariell beglaubigt und von der IHK, vom Amtsgericht, vom Justizministerium bzw. Außenministerium oder anderen Instanzen legalisiert wird. Es kann auch vorkommen, dass die Botschaft des betreffenden Landes die Echtheit des Dokumentes bestätigen muss.

 

Deutsche Dokumente, die in der Regel legalisiert werden müssen

  • (Hoch)Schulzeugnisse
  • Adoptionspapiere
  • Geburtsurkunde
  • Gesellschaftsverträge
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Zertifikate
  • Geschäftsverträge
  • Analysezertifikate
  • Führungszeugnisse
  • Gründungsurkunden
  • Arbeitsverträge
  • Wohnsitzerklärungen
  • Abtretungsurkunden
  • Stiftungsurkunde
  • Rechnungen
  • Ausfuhrnachweise
  • Absichtserklärungen
  • Medizinische Unterlagen
  • Gründungsurkunden einer Kapitalgesellschaft
  • Patente
  • Vollmachten
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Impfpässe
  • Tierärztliche Zertifikate

Wir unterstützen Sie gerne!

Die Beglaubigung von in Deutschland ausgestellten Dokumenten und Urkunden ist ein umfassender Prozess. Die erste Überbeglaubigung des Dokumentes erfolgt durch die Regierungspräsidien, die zweite Überbeglaubigung geschieht durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Die endgültige Beglaubigung findet durch die Konsularabteilungen der Botschaft des für Sie regional zuständige Konsulat statt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne bei Legalisierungen Ihrer Unterlagen. So ersparen Sie sich viel Zeit und haben einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen dürfen.

 

Rufen Sie uns einfach unter 0241-99009796 an oder schreiben uns eine E-Mail, wir helfen gerne weiter.